Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung in jedem Haushalt und sollte auf keinen Fall fehlen - egal ob Single, Senior oder Familie. Denn bei einem durch Sie verschuldeten Schaden haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen - ein Leben lang! Egal ob man einen Sach- oder Personenschaden verursacht - sei es als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport, als Besitzer eines Eigenheims oder auch als Mieter. Zudem wehrt die Privathaftpflicht auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Sie ist insoweit auch eine Art „Rechtsschutzversicherung“.


Was sollte die Privathaftpflicht beinhalten?

Die Privathaftpflicht sollte mindestens eine Deckungssumme von mind. 3 Mio. Euro, besser 5 Mio. Euro beinhalten.

Je nach Wunsch sollte die Privathaftpflicht noch einige Zusatzbausteine / Deckungserweiterungen - je nach Ihrer Lebenslage - beinhalten. Einige werden folgend aufgelistet. Zudem ist u.a. von Bedeutung, ob Sie Mieter oder Eigentümer, Single oder Verheiratet, Kinder oder Kinderlos, Angestellter, Beamter oder Senior sind.

Forderungsausfall
Hier springt Ihre eigene Privathaftpflicht für Schäden die ein Dritter Ihnen zufügt ein, wenn dieser z.B. mittellos ist und Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann. So sind Sie geschützt, wenn Sie selbst einen Schaden erlitten haben und der Verursacher Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann. Einige Tarife haben hierzu auch die Rechtsschutz zur Ausfalldeckung, um Sie vor den Kosten dieses Rechtsstreits zu schützen.

Schlüsselschäden in der Privathaftpflicht
Falls Sie einen Sicherheitsschlüssel z.B. für Ihre private Schließanlage in Ihrem Wohnhaus besitzen und diesen verlieren, kann es passieren, dass aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. Auch der Verlust von dienstlichen Schlüsseln kann unter Umständen teuer werden. Die Tarife unterscheiden in fremde private Schlüssel, berufliche Schlüssel, dienstliche Schlüssel sowie Schlüssel für eine Schließanlage.

Verzicht der Einrede bei deliktunfähigen Kindern
Immer wieder kommt es bei Schäden durch Kinder unter 7 Jahren zu Problemen. Da Kinder in diesem Alter nicht haftbar gemacht werden können, brauchen Sie auch lt. Gesetz nicht für Schäden aufkommen. Trotzdem bleibt oft die "moralische" Haftung gegenüber Nachbarn oder Freunden, wenn der kleine Sohn oder die Tochter mal etwas angestellt hat. Hier können Sie die "Einrede der Deliktunfähigkeit" ausschließen. Die Privathaftpflicht prüft dann nur noch, ob der Schaden an sich versichert ist - nicht aber, ob Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Absicherung der Tätigkeit im öffentlichen Dienst

Sollten Sie im öffentlichen Dienst tätig sein, sollten Sie eine Diensthaftpflicht eingeschlossen haben, denn die normale Privathaftpflicht leistet -wie der Name bereits sagt - nur für Schäden im privaten Bereich.

Heizöltank

Sie sind Eigentümer? Haben einen Heizöltank? Vermieten Sie noch eine Einliegerwohnung oder haben Sie Fremdenzimmer ? In vielen Policen ist das hieraus resultierende Risiko bereits enthalten, sodaß Sie sich die Gewässerschadenshaftpflicht, die Berufshaftpflichtversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sparen können.

Sportarten / Urlaub

Sie treiben Sport? Vielleicht im Urlaub mal Jet-Ski, Segeln oder Surfen oder mieten Sie sich unter Umständen im Urlaub ein KFZ (Stichwort "Mallorca-Deckung"). Haben Sie diese Risiken in Ihrer Police versichert?

Finanztest definiert Grundschutz

Laut dem aktuellen Test in Ausgabe 4/2006 sollte jede Privathaftpflichtversicherung mindestens folgenden Grundschutz enthalten:

-Allmählichkeitsschäden bis zur Deckungssumme
-Schäden durch Lagerung gewässergefährdender Stoffe bis zur Deckungssumme
-Hüten fremder Hunde (ohne Kampfhundeausschluss) bis zur Deckungssumme
-Mietsachschäden bis mind. 300.000,-

Bauvorhaben

Sind Sie bereits Eigentümer oder wollen es werden? Dann achten Sie auf die Deckungssumme. Damit können Sie sich die sonst notwendige Bauherrenhaftpflichtversicherung sparen. Einige Tarife bieten hier Schutz bis zur Deckungssumme. Vorsicht: Viele Tarife beinhalten eine zeitliche Begrenzung.

Gefälligkeitshandlungen

Überprüfen Sie, ob in Ihrer Police Gefäligkeitshandlungen eingeschlosse sind. Es wäre Schade, wenn Sie einem Freund oder Nachbar beispielsweise beim Umzug helfen und dabei den neuen Fernseher versehentlich die Treppe herunterfallen lassen und dies aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen müssten.

Miete und geliehene Gegenstände

Achten Sie ebenso auf eine Deckung für geliehene, gemietete oder gepachtete Gegenstände. Der Rasenmäher vom Nachbarn oder die Photokamera Ihres Freundes sind bei Beschädigung ansonsten nicht versichert.

unser Angebot:

Wir vergleichen Ihnen gerne Ihre bestehende Deckung ausführlich und kostenlos. Senden Sie uns eine Policenkopie und wir erstellen Ihnen einen ausführlichen Leistungsvergleich.

Folgend können Sie auch bei verschiedenen Gesllschaften selbst berechnen und/oder ein Angebot anfordern:

Deckungsübersicht degenia (pdf) unser Preistipp