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Der Versicherungsmakler

 
 

Wenn sich jemand nach meinem Beruf erkundigt und ich sage "Versicherungsmakler" kommt oft die Frage: "Für welche Versicherung?"....

 

 

1. Ein Makler arbeitet im Auftrag des Kunden

 

Der Makler erhält seinen Auftrag vom Kunden. Während der Versicherungsvertreter im Auftrag eines Versicherers tätig wird (Vertreter der Versicherung), ist der Versicherungsmakler Verteter des Kunden. 

Der Versicherungsmakler wurde bereits 1985 durch den BGH als "treuhänderähnlichen Sachwalter des Versicherungsnehmers" bezeichnet (sogenanntes Sachwalterurteil). Er hat die Interessen des Kunden wahrzunehmen und entsprechend den Wünschen und Zielen des Kunden zu beraten und das passende Produkt am Markt zu finden.

 

2. Ein Makler ist ungebunden

Ein Versicherungsmakler führt sein Gewerbe gem. § 34d, Abs. 1 GewO (früher § 93 HGB), d.h. er vermittelt gewerbsmäßig Versicherungen, ohne von einer Versicherung ständig damit betraut zu sein (vgl. hierzu § 93 Abs. 1 HGB). Der Versicherungsmakler ist somit NICHT an EINE Versicherungsgesellschaft gebunden und kann frei und unanhängig seine Produkte am Markt auswählen. Im Gegensatz hierzu vermittelt ein Handelsvertreter / Versicherungsvertreter gem. § 84 HGB für eine (oder bei Mehrfachagenten mehrere) Gesellschaften und ist diesen vertraglich verpflichtet.

 

3. Makler sind Experten                       

                                                               

Aufgrund der Haftung und der benötigten Sachkenntnisse wird ein Versicherungsmakler dem Berufsstatut der Steuerberater oder Rechtsanwälte gleichgestellt. Ein Makler ist meist Experte auf seinem Gebiet und wird auch keine Geschäfte tätigen, von denen er keine Sachkenntnis hat. Er wird hierzu andere Experten zu rate ziehen um gemeinsam mit seinem Kunden seine Lösung zu finden.

 

4. Makler haben Pflichten

Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung hat ein Versicherungsmakler gegenüber seinen Mandanten weit reichende Pflichten. Angefangen mit der Erfassung von Zielen und Wünschen, der Bedarfssituation mit einer Risikoanalyse, Beratung und Aufklärung des Kunden über seine  Möglichkeiten diese abzusichern. Danach muss der Versicherungsschutz zu einer angemessenen Prämie gefunden werden und der erteilte Rat begründet werden. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur die Ergebnisse der einschlägigen Ratingunternehmen.

Nach Vertragsabschluss obliegt dem Versicherungsmakler die laufende Überwachung und Beobachtung des Marktes in Bezug auf Konditionen und Deckungsumfang. Der Makler hat den Kunden zu informieren und dessen Weisungen zu befolgen. Zudem muss der Makler die Dokumente der Versicherer auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen und im Schadensfall den Kunden unterstützen.

 

Zum Schutz seiner Kunden sowie aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Versicheurngsvermittler eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Selbstverständlich habe ich zu Ihrer Sicherheit ebenfalls eine Vermögensschadenshaftpflicht mit der gesetlichen Deckungssumme.

 

5. Transparent



zu meinem Kundenbewertungen
Versicherungsvermittler sollten transparent und offen gegenüber Ihren Kunden auftreten. Vertrauen ist eine die beste Grundlage für eine zufriedenstellende Zusammenarbeit. Hier finden Sie die Bewertungen und Kommentare von unseren Kunden.

 

 

 



 
  
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